Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung kundgemacht mit BGBl I Nr. 59/2011, hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen. Die Rettungsgasse soll den Einsatz- und Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen ermöglichen, noch rascher zum Unfallort zu kommen und so mithelfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Gemäß § 46 Absatz 6 StVO müssen Fahrzeuge ab 1.1.2012, wenn der Verkehr auf Richtungsfahrbahnen, auf Autobahnen und Autostraßen, in Abschnitten von mindestens zwei Fahrstreifen stockt, für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse – die Rettungsgasse - bilden.
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