Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige Gefahrenquelle.
Bestimmungen für die Lagerung von Heizmaterial beachten
Brennbare Gegenstände von Öfen und Heizungskessel fernhalten
Befinden sich Einrichtungsgegenstände in der Nähe des Ofens, zur Wärmeabschirmung geeignete Abschirmungseinrichtungen verwenden
Rauchfangkehrer zu Rate ziehen
Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen lassen
Vorgeschriebene Überprüfung der Heizungsanlage durchführen lassen
Heizungsanlage laut Herstellervorschriften betreiben
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden lang zu einem Brand führen. Bevor die Asche in eine Mülltonne entsorgt wird, erst in einem feuerfesten Behälter auskühlen lassen. Heiße Asche darf niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) gelagert werden.
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Abfälle die zur Selbstentzündung neigen (lösungsmittel- bzw. ölgetränkte Putzlappen, u.ä.) dürfen nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern gelagert werden. |
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Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen! Überprüfen Sie vor dem Entleeren des Aschenbechers, ob keine Glutreste vorhanden sind. Aschenbecher nur in geeignete Metallbehälter entleeren. |
Bügeleisen sind bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende abzuschalten und der Netzstecker ist abzuziehen. Durch die große Wärmeabgabe kann ein "vergessenes" Bügeleisen rasch zu einem Brand führen.
Das Wechseln der Filter von Küchendunstabzügen ist eine wesentliche Brandschutzmaßnahme. Den in der Betriebsanleitung vorgegebenen maximalen Zeitabstand beachten. Bei intensiver Verwendung ist ein früheres Austauschen notwendig. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle! Wird das Abzugsrohr von Dunstabzügen durch den Dachboden geführt, kann es bei nicht sachgemäßer Ausführung im Falle eines Küchenbrandes zu einer raschen Brandausbreitung auch auf den Dachboden kommen.
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkocher u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Wärmegeräte sind zwar mit Einrichtungen zur Vermeidung von Überhitzung ausgestattet dürfen jedoch nur unter Aufsicht betrieben werden. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.
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In jedem Haushalt gibt es Geräte, die während des Betriebes Wärme abgeben, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. Starke Staubablagerung kann in derartigen Geräten zu Wärmestau und somit zur Brandgefahr führen. Entstaubungsmaßnahmen nur durch Fachpersonal durchführen lassen. |
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Spraydosen nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Sicherheitshinweise auf Spraydosen unbedingt beachten. Beim Erhitzen über den in den Sicherheitshinweisen angegebenen Wert können Spraydosen explodieren. Nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen und nicht in Feuer werfen. |
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Heizmatten sollen nur zum Vorwärmen des Bettes eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. Beschädigte Heizmatten stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar. |
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Glühlampen erreichen eine sehr hohe Oberflächentemperatur. Daher ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien einhalten. Niemals durch Papier oder ähnliches abschirmen. |
Gas- und Petroleumlampen sowie Kerzen haben schon viel Unheil angerichtet. Sie dürfen nie ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung betrieben werden.
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Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. Bau- und Feuerpolizeiliche Vorschriften einhalten. |
Durch Sorglosigkeit beim Rauchen kann es leicht zu einem Brand kommen. Besonders das Wegwerfen von glühenden Zigarettenresten stellt eine große Gefahr dar. Durch das Einschlafen mit der brennenden Zigarette in der Hand sind schon viele Menschen ums Leben gekommen.
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Bei diversen Arbeiten wie z. B. Trennschleifen, Schweißen, Löten, Abbrennen besteht eine hohe Brandgefahr. Überprüfen Sie vor derartigen Tätigkeiten die Umgebung ihres Arbeitsplatzes auf entzündbare Materialien und treffen Sie geeignete Maßnahmen, damit Ihre Tätigkeit keinen Brand auslösen kann. Stellen Sie ein für die Brandklasse geeignetes Löschgerät bereit und machen Sie sich mit der Bedienung vertraut. Gehen Sie kein Risiko ein, fragen Sie Fachleute, wenn Sie nicht sicher sind ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen. Führen Sie mehrmalige Nachkontrollen des Arbeitsbereiches innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende. |
Viele Lacke, Kleber, Putzmittel usw. enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv sind. Bei der Verarbeitung ist im Arbeitsraum, aber auch in den
benachbarten, Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:
Sicherheitshinweise auf Verpackung beachten
Während der Arbeit immer gut lüften
Keine Lichtschalter betätigen
Keine Geräte verwenden wo es zu einen Funkenbildung kommen kann (elektrisches Handwerkzeug, Küchengeräte, Spielzeug, Mobiltelefone usw.)
Rauchverbot beachten
Kein Feuer und offenes Licht verwenden
Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden
Feuergefährlichen Abfall (verunreinigte Lappen) richtig entsorgen
Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen
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Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät bereitstellen, Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren. |